1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") gelten für sämtliche Verträge zwischen Tibor Ujlaki, handelnd unter sound.ferenc.media (nachfolgend „Vermieter"), und dem Mieter über die Vermietung von Soundanlagen sowie damit verbundene Dienstleistungen (Anlieferung, Aufbau, Live-Support, Abbau, Abholung).
Abweichende oder entgegenstehende Bedingungen des Mieters werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Vermieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
2. Vertragsabschluss
Angebote des Vermieters sind freibleibend. Der Mietvertrag kommt durch die Bestätigung der Buchung in Textform (E-Mail genügt) zustande. Mit der Bestätigung erkennt der Mieter diese AGB an.
Der Mieter sichert zu, mindestens 18 Jahre alt und voll geschäftsfähig zu sein.
3. Leistungsumfang
Der konkrete Leistungsumfang (Equipment, Anzahl der Komponenten, Zusatzleistungen) ergibt sich aus dem individuellen Angebot bzw. der Buchungsbestätigung. Sofern nicht anders vereinbart, sind in den Paketen enthalten:
- Anlieferung des Equipments zur vereinbarten Location
- Aufbau und betriebsbereite Einrichtung der Anlage
- Telefonischer Support während des Events
- Abbau und Abholung nach Eventende
Eine Bedienung der Anlage durch den Vermieter während des Events (z.B. DJ-Tätigkeit) ist nicht Bestandteil der Leistung, sofern nicht ausdrücklich vereinbart.
4. Preise & Zahlung
Es gelten die im Angebot bzw. in der Buchungsbestätigung genannten Preise. Alle Preise verstehen sich [inkl. / zzgl.] der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Hinweis bei Kleinunternehmerregelung: „Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet."
Zur Sicherung des Termins ist eine Anzahlung in Höhe von [30%] des Gesamtbetrags innerhalb von 7 Tagen nach Buchungsbestätigung per Überweisung zu leisten. Der Restbetrag ist spätestens am Veranstaltungstag bar bei Aufbau oder per Überweisung mit Eingang bis zum Veranstaltungstag zu zahlen.
Bei Zahlungsverzug ist der Vermieter berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu berechnen.
5. Mietzeit & Übergabe
Die Mietzeit beginnt mit der Anlieferung und endet mit dem Abbau durch den Vermieter. Der Aufbau erfolgt in der Regel 1–2 Stunden vor Eventbeginn, der Abbau direkt nach Eventende. Abweichende Zeiten sind im Voraus zu vereinbaren.
Der Mieter stellt sicher, dass die Location zum vereinbarten Aufbauzeitpunkt zugänglich ist und ein geeigneter Stromanschluss in unmittelbarer Nähe vorhanden ist.
6. Pflichten des Mieters
Der Mieter verpflichtet sich:
- das Mietobjekt sorgsam zu behandeln und vor Witterungseinflüssen, Feuchtigkeit, Hitze und übermäßigem Staub zu schützen,
- das Mietobjekt während der Mietzeit gegen Diebstahl und Beschädigung durch Dritte zu sichern,
- Schäden, Funktionsstörungen oder Verlust unverzüglich dem Vermieter zu melden,
- keine baulichen oder technischen Veränderungen am Equipment vorzunehmen,
- geltende Lärmschutz- und Sicherheitsvorgaben der Location einzuhalten,
- bei Outdoor-Events für angemessenen Wetterschutz (z.B. Pavillon, Überdachung) zu sorgen.
7. Haftung & Schäden
Der Mieter haftet für alle Schäden, die während der Mietzeit am Equipment entstehen, sofern diese durch ihn, seine Gäste oder von ihm zur Veranstaltung zugelassene Dritte schuldhaft verursacht wurden. Übliche Abnutzung ist hiervon ausgenommen.
Bei Beschädigung wird die Reparatur in Rechnung gestellt; bei Totalverlust oder irreparablem Schaden der Wiederbeschaffungswert nach aktueller Marktlage.
Der Vermieter haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung beruhen, sowie für sonstige Schäden, die auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung beruhen. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Vermieter nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und der Höhe nach begrenzt auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden.
Eine weitergehende Haftung - insbesondere für entgangenen Gewinn, Folgeschäden oder Beeinträchtigungen des Eventablaufs - ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
8. Stornierung
Bei Stornierung durch den Mieter werden folgende Stornogebühren fällig:
- bis 14 Tage vor dem Eventtag: kostenfrei
- 13 bis 3 Tage vor dem Eventtag: 50% des Gesamtbetrags
- ab 48 Stunden vor dem Eventtag: 100% des Gesamtbetrags
Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Eingangs der Stornierung in Textform (E-Mail genügt) beim Vermieter.
9. Höhere Gewalt
Bei Ausfall der Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt (z.B. behördliches Veranstaltungsverbot, schwere Erkrankung, Naturkatastrophe) entfallen die Pflichten beider Parteien für die Zukunft. Bereits geleistete Anzahlungen werden - abzüglich nachweislich entstandener Kosten des Vermieters - zurückerstattet. Wenn möglich, vereinbaren die Parteien einen Ersatztermin.
10. Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist - soweit gesetzlich zulässig - Bocholt.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.
Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Textform.
Fragen zu den AGB? Schreibt uns einfach.
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